Der Stadtrat beschloss am 04.10.2011 die Festsetzung eines neuen Fördergebietes in der Stadt Kirchberg. Mit der Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) nach § 17b BauGB, welches Voraussetzung für die Aufnahme als Fördergebiet ist, wurde die West-sächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (WGS) in Chemnitz beauftragt.
Das SEKO wurde am 28.02.2012 im Stadtrat beschlossen und bei der Sächsischen Aufbau-bank ein Förderantrag eingereicht. Mit Schreiben vom 28.09.2012 wurde diesem Antrag mit einem Zuwendungsbescheid entsprochen. Der Bewilligungszeitraum läuft vom 01.01.2012 bis 31.12.2016.
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