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Lengenfelder Straße/ Teichstraße

Wohnbauflächen im Wohngebiet Teichstraße, Lengenfelder Straße in Kirchberg


Allgemeine Grundstücksdaten

Gemarkung: Kirchberg
Flurstücke:  1370/1, Teilfläche 1019/7, Teilfläche 1020/2
Grundstücksgrößen: gesamt  7.890 m²
Objektart: unbebaute, teilerschlossene Grundstücke
Kurzbeschreibung
Die Flurstücke liegen zwischen der Teichstraße und der Lengenfelder Straße, im Westen der Ortslage Kirchberg. Die Flurstücke sind unregelmäßig geschnitten, wobei das Flurstück-Nr.:1370/1 und das Flurstück-Nr.:1020/2 eine eher dreieckige Form besitzen und das Flurstück-Nr.: 1019/7 als langer, annähernd rechteckiger, schmaler Schlauch zwischen den beiden anderen Flurstücken liegt. Randerschlossen werden die Flurstücke von der Teichstraße und von der Lengenfelder Straße. Über die Grundstücke verlaufen mehrere im Grundbuch gesicherte Leitungen, insbesondere eine querende Abwasserleitung vom benachbarten Grundstück 1018/4 in Richtung Teichstraße. Dies wurde bei der Wertfindung berücksichtigt.

Planungsrechtliche Einschätzung
Im Flächennutzungsplan der Stadt Kirchberg sind die Grundstücke als Wohnbaufläche ausgewiesen. Entlang der Teichstraße wäre eine Bebauung als Lückenschluss zu den Hausnummern 11a und 13 nach entsprechender Parzellierung baurechtlich zulässig (vorhandener Bauvorentscheid für 3 Einfamilienhäuser). Entlang der Lengenfelder

Straße wäre eine Bebauung gem. § 34 BauGB baurechtlich genehmigungsfähig.

Kaufkonditionen

Kaufangebot: 228.000,00 €
zzgl.    - Grunderwerbssteuer
  - Vermessungskosten
  - Notar- und Nebenkosten
  - Planungskosten
Sonstige Angaben
Ihr Kaufangebot richten Sie bitte unter Beifügung nachfolgend aufgeführter Unterlagen und Angaben im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk:
„Nicht öffnen! - Angebot Wohngebiet Teichstraße, Lengenfelder Straße“ an die Stadtverwaltung Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg:


- Vollständiger Vorname und Nachname des Käufers bzw. der Käufer
- bei gewerblichen Käufern ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister und  
  eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Bonitätsnachweis- Nutzungskonzept und zeitlicher Ablauf der Planung und Bebauung

Die Stadt Kirchberg behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren aufzuheben, sofern mit keinem der eingereichten Kaufangebote ein geeignetes Nutzungskonzept vorgelegt wird.

Für weitere Informationen zum Objekt, Einsichtnahme in das Verkehrswertgutachten und zu den Leitungsrechten stehen Ihnen Herr Schürer, Hauptamt unter der Tel.-Nr.: 037602/83111 und Herr Funk, Bauamt unter der Tel.-Nr.: 037602/83171 zur Verfügung.

Hinweis:
Bei dem öffentlichen Anbieten von Grundstücken durch die Stadt Kirchberg handelt es sich um kein Verfahren nach VOB / VOL und somit um kein förmliches Ausschreibungsverfahren.
Das Angebot stellt lediglich eine öffentliche und unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten dar. Die Entscheidung der Stadt Kirchberg ob, wann, an wen und zu welchen Konditionen verkauft wird, ist frei bleibend. Die Objektdaten wurden nach bestem Wissen erstellt, jedoch wird für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit keine Gewähr übernommen.

D. Obst
Bürgermeisterin