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Ausschreibung: Teilnahme am Wettbewerb zur Verleihung des Christoph-Graupner-Kunstpreises 2020 im Fach Musik

Der Christoph-Graupner-Kunstpreis wird auf der Grundlage der Satzung des Landkreises Zwickau vom 08.12.2016 – im Fach Musik am 25. September 2020 verliehen.

Als gastgebender Veranstalter lädt die Stadt Kirchberg - die Geburtsstadt des Komponisten - eine festgelegte Anzahl junger Solistinnen und Solisten zum Wettbewerb ein. Diese werden im Vorfeld von einer Fachjury aus allen eingegangenen Bewerbungen ausgewählt. Am Wettbewerb, der am 25. September 2020 in der Solowertung instrumental und vokal mit Begleitung durchgeführt wird, können junge Solistinnen und Solisten teilnehmen, die ihren Wohnsitz in Sachsen, Thüringen und Bayern haben.
Zusammen mit der Anmeldung müssen die Teilnehmer ihr Foto und ihren musikalischen Lebenslauf einreichen. Die Teilnehmer sollen am 25. September das 14. Lebensjahr erreicht und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 20 Personen begrenzt. Die Zulassung bzw. Nichtzulassung zum Wettbewerb wird den Teilnehmern in schriftlicher Form durch die Jury bis zum 20. Juni 2020 mitgeteilt.

Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2020 (Poststempel).

Wettbewerbsprogramm
Es muss ein Werk von Christoph Graupner oder ein Werk aus seiner Zeit gespielt werden. Weitere Werke aus anderen Stilepoche können frei gewählt werden. Die Spieldauer beträgt 15 bis 20 Minuten. Es wird Originalliteratur erwartet – instrumentengerechte Bearbeitungen sind zulässig.

Jury
Eine Jury namhafter Persönlichkeiten aus dem deutschen Musikleben wählt die Preisträger aus.

Preisgeld
Insgesamt steht ein Preisgeld von 2500 Euro zur Verfügung.


Abschlusskonzert
Die Preisträger und ausgewählte Interpreten verpflichten sich, im Abschlusskonzert am 25. September 2020 um 19.00 Uhr im Festsaal des Rathauses Kirchberg uneigennützig aufzutreten. Ein Anspruch der Teilnehmer am Programm des Abschlusskonzertes mitzuwirken oder in anderer Weise vorgestellt zu werden, besteht nicht.


Sonstiges
Als Begleitinstrument stehen ein Flügel „Sauter“ und ein Cembalo „Neupert“ zur Verfügung. Die Begleitung mit einem Zupfinstrument ist zulässig. Es kann kein Korrepetitor zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnahmebedingungen und Entscheidung der Jury werden anerkannt. Der Rechtsweg über die Preisträgerentscheidung ist ausgeschlossen.


Allgemeine Bedingungen
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular an folgende Adresse:
Stadt Kirchberg
Hauptamtsleiter Herr Prager
Neumarkt 2
08107 Kirchberg
E-Mail: jens.prager@kirchberg.de

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und/ oder Sachschäden.

Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse in Text und Bild sowie zur Berichterstattung und Wiedergabe von Aufzeichnungen des Wettbewerbes und Konzertes in Presse, Funk und Fernsehen sowie generell in digitalen Medien.

Zum Anmeldeformular

 

Stadt Kirchberg
(Foto: Pixabay)