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Fördergebiet "Östliche Altstadt"

Der Stadtrat beschloss am 04.10.2011 die Festsetzung eines neuen Fördergebietes in der Stadt Kirchberg. Mit der Erarbeitung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) nach § 17b BauGB, welches Voraussetzung für die Aufnahme als Fördergebiet ist, wurde die West-sächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (WGS) in Chemnitz beauftragt.

Das SEKO wurde am 28.02.2012 im Stadtrat beschlossen und bei der Sächsischen Aufbau-bank ein Förderantrag eingereicht. Mit Schreiben vom 28.09.2012 wurde diesem Antrag mit einem Zuwendungsbescheid entsprochen. Der Bewilligungszeitraum läuft vom 01.01.2012 bis 31.12.2016.

  • Größe:

    18,1 ha

  • Lage:

    Das Fördergebiet umfasst das Quartier von der historischen Altstadt in Richtung Osten bis zur Ortsgrenze Saupersdorf. Es ist geprägt von kleinteiliger Bebauung, vorwiegend in Privatbesitz. Aber auch der Lutherplatz, der Bereich der Grundschule und das Meisterhaus als kommunaler Besitz gehören dazu.
  • Beschlüsse:

    Beschluss des Stadtrates vom 04.10.2011 zur Gebietsabgrenzung; SEKO vom 28.02.2012
  • Städtebauliches Ziel:

    Das Problem des Leerstandes und des Sanierungsrückstaus ist auch in diesem Stadtteil vorhanden. Durch den Einsatz von Fördermitteln soll der Bestand gesichert und die charakteristische Stadtstruktur Erhalten werden.
  • Finanzielle Ausstattung/Fördermittel:

    Für den Bewilligungszeitraum 2013 - 2017 stehen aktuell 1.259 T€ an Finanzhilfen zur Verfügung, weitere Aufstockungen sind beantragt.
  • Bisher umgesetzte Maßnahmen:

  • Erneuerung der Sanitäranlagen in der Turnhalle der Grundschule
  • Sanierung der Sonnenbrücke und Neubau eines Fuß- und Radweges
  • Austausch der Fenster im Hortgebäude der Grundschule
  • Kofinanzierung des Abbruchs der ehemaligen Textilwerke