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Stellenausschreibung: Sachbearbeiter/-in Kasse und Buchhaltung

Die Stadtverwaltung Kirchberg, Bereich Finanzverwaltung, sucht ab 01.06.2020 eine engagierte, teamfähige und belastbare Persönlichkeit (männlich, weiblich, divers) als Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter Kasse und Buchhaltung zur unbefristeten Einstellung in Teilzeit.

Ihr Aufgabengebiet umfasst:

- Eingangsrechnungen buchen und Zahlpakete vorbereiten
- Bearbeitung von Kontoauszügen und Verbuchung (Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Buchung der Aufwendungen und Erträge)
- Tagesabschlüsse erstellen
- die Kasse führen, verwalten und buchen
- Mahnverfahren einleiten und durchführen

Wir erwarten von Ihnen:
- abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (wünschenswert mit der Zusatzqualifikation geprüfte/r Buchhalter/in), abgeschlossene Ausbildung zur/ zum Steuerfachangestellte/n, einen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r, oder einen mindestens vergleichbaren Berufsabschluss
- Engagement, freundliches und kompetentes Auftreten
- persönliche Flexibilität, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit,
- Betriebswirtschaftliches, gesellschaftsrechtliches und steuerliches Basiswissen

Des Weiteren erwarten wir einen sicheren Umgang mit den einschlägigen Softwareprogrammen des MS-Office-Paketes bzw. vergleichbare Programme. Wünschenswert sind eine mehrjährige Berufserfahrung in der Buchhaltung, sowie sichere Kenntnisse in der Kommunalen Buchhaltung.

Wir bieten Ihnen:
- eine anspruchsvolle, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einer unbefristeten Teilzeitbeschäftigung (33 Stunden/Woche)
- eine tarifgerechte Vergütung in der EG 7 nach TVöD
- eine zusätzliche, betriebliche Altersvorsorge für Beschäftigte und die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
- attraktive Arbeitsbedingungen in einer familiengerechten Kommune

Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. Eine Kopie des Nachweises der Schwerbehinderung ist beizufügen.

Die/ Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/ Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.

Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 29.02.2020 an die Stadtverwaltung Kirchberg, Neumarkt 2, 08107 Kirchberg. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Dorothee Obst,
Bürgermeisterin