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Bauherreninformation

Informationen über beabsichtigte Bauvorhaben

Sie möchten neu, um- oder ausbauen und wissen aber noch nicht so richtig, ob Sie hierfür eine Genehmigung brauchen und wie der Werdegang ist, bevor die Handwerker kommen können?

Dann sollen Ihnen die folgenden Informationen behilflich sein, die notwendigen Behördengänge erfolgreich zu bewältigen:

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei uns, im Bauamt der Stadtverwaltung Kirchberg, freundlich kompetent beraten zu lassen, sofern es Unklarheiten bei der Vorbereitung des Bauvorhabens gibt. Die Öffnungszeiten, Ansprechpartner und Kontaktadressen finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik Rathaus!

In der Beratung gibt es u. a. Antworten auf Fragen wie...

  • Ist das beabsichtigte Bauvorhaben nach den geltenden Bauvorschriften (Baugesetzbuch BauGB und Sächsische Bauordnung SächsBO) genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig?
  • Welche Abstände zu den Nachbargrundstücken müssen eingehalten werden?
  • Welche bearbeitungszeiten gibt es?
  • Was ist, wenn mein Haus unter Denkmalschutz steht?

Sollte Ihr Bauvorhaben einer Baugenehmigung bedürfen, sind die erforderlichen Bauvorlagen in 3-facher Ausfertigung bei folgender Anschrift einzureichen:

Landratsamt Zwickau
Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz

G.-Hauptmann-Weg 2
08371 Glauchau
Tel.: 0375/ 440225201 (Sekretariat)
E-Mail: bauaufsicht@landkreis-zwickau.de

Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde sowie ggf. weitere Ämter, deren Stellungnahme für die Erteilung der Baugenehmigung erforderlich ist, im Baugenehmigungsverfahren. Die erforderlichen Bauantragsformulare bzw. Bauantragsmappen können im einschlägigen Fachhandel (Bürobedarf, Buchhandlung) erhältlich oder können übers Internet heruntergeladen werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter im Bauamt der Stadtverwaltung Kirchberg, Neumarkt 2 gern zur Verfügung.