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Informationen über beabsichtigte Bauvorhaben
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Sie möchten neu, um- oder ausbauen und wissen aber noch nicht so richtig, ob Sie hierfür eine Genehmigung brauchen und wie der Werdegang ist, bevor die Handwerker kommen können?
Dann sollen Ihnen die folgenden Informationen behilflich sein, die notwendigen Behördengänge erfolgreich zu bewältigen:
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich direkt bei uns, im Bauamt der Stadtverwaltung Kirchberg, freundlich kompetent beraten zu lassen, sofern es Unklarheiten bei der Vorbereitung des Bauvorhabens gibt.
Die Öffnungszeiten, Ansprechpartner und Kontaktadressen finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik >>Rathaus!
In der Beratung gibt es u. a. Antworten auf Fragen wie...
- Ist das beabsichtigte Bauvorhaben nach den geltenden
Bauvorschriften (Baugesetzbuch BauGB und Sächsische Bauordnung SächsBO)
genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig?
- Welche Abstände zu den Nachbargrundstücken müssen eingehalten werden?
- Welche bearbeitungszeiten gibt es?
- Was ist, wenn mein Haus unter Denkmalschutz steht?
Sollte Ihr Bauvorhaben einer Baugenehmigung bedürfen, sind die erforderlichen Bauvorlagen in
3-facher Ausfertigung bei folgender Anschrift einzureichen:
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Landratsamt Zwickau
Amt für Bauaufsicht und Denkmalschutz
G.-Hauptmann-Weg 2
08371 Glauchau
Tel.: 0375 / 4402 25201 (Sekretariat)
e-Mail: bauaufsicht@landkreis-zwickau.de
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Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde sowie ggf. weitere Ämter, deren Stellungnahme für die Erteilung der Baugenehmigung erforderlich ist, im Baugenehmigungsverfahren.
Die erforderlichen Bauantragsformulare bzw. Bauantragsmappen können im einschlägigen Fachhandel (Bürobedarf, Buchhandlung) erhältlich oder können übers Internet heruntergeladen werden,
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter im Bauamt der Stadtverwaltung Kirchberg, Neumarkt 2 gern zur Verfügung.
Im folgenden noch einige statistische Informationen: |

| Anzahl der Bauanträge in 2 0 0 9 |
Gesamt:
davon genehmigt:
davon noch in Bearbeitung:
abgelehnt:
eingestellt:
verfahrensfrei gestellt:
zurückgezogen:
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54
39
8
3
2
1
1
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| Anzahl der Vorbescheide in 2 0 0 9 |
Gesamt:
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7 |

Bei den Bauanträgen handelt es sich vorwiegend um Baumaßnahmen zur Gewinnung von Wohnraum durch Anbau an bestehende Gebäude, Um- und Ausbau sowie Dachgeschossausbauten.
Insgesamt wurden hierfür 17 Anträge gestellt. Für die Neuerrichtung von Einfamilienhäusern wurden 5 Anträge eingereicht. Weitere Anträge betrafen Baumaßnahmen im landwirtschaftlichen und gewerblichen Bereich (Lager-, Maschinen- und Futterhallen, Bergeräume), Nebenanlagen im Grundstück wie Garagen, Carports und Schuppen. Aber auch öffentliche Maßnahmen wie die Sanierung der Sporthalle an der Dr.-Th.-Neubauer-Schule, Baumaßnahmen an Bildungs-einrichtungen oder auch zur Verbesserung des Telekommunikationsnetzes wurden beantragt.
Insgesamt ist die allgemeine Tendenz zum Rückgang der Bauanträge auch in unserer Stadt spürbar; andererseits sind seit dem Inkrafttreten der neuen Sächsischen Bauordnung im Jahre 2004 auch Maßnahmen genehmigungsfrei gestellt worden, die vorher einer Baugenehmigung bedurften.
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 Letzte Änderung dieser Seite am: 22.07.2010 - 14:13:35 Uhr |
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